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   VG Karlsruhe, 13.08.2003 - 11 K 656/03   

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VG Karlsruhe, 13.08.2003 - 11 K 656/03 (https://dejure.org/2003,16390)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.08.2003 - 11 K 656/03 (https://dejure.org/2003,16390)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. August 2003 - 11 K 656/03 (https://dejure.org/2003,16390)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 55.88

    Handwerk Straßenbau - Beiladung Handwerkskammer - Rechtsmitteleinlegung - Erlaß

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.08.2003 - 11 K 656/03
    v. 03.09.1991 - 1 C 55/88 -, DVBl. 1992, 301 ff.; Entsch.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können die in Verordnungen über Berufsbilder und Prüfungsanforderungen in der Meisterprüfung veröffentlichten Berufsbilder nach § 45 HwO für die Frage der fachlichen Zugehörigkeit einer Tätigkeit zu einem handwerksfähigen Gewerbe mit herangezogen werden (BVerwG, Entsch. v. 03.09.1991 a.a.O.; BVerwG, Entsch. v. 11.12.1990, a.a.O.; Entsch. v. 12.07.1979, a.a.O.; , 67; ebenso OVG Rh.-Pf., Entsch. v. 04.02.1998, a.a.O.; VG Meiningen, Beschl. v. 06.01.1998, a.a.O.).

    Sie enthalten erläuternde Einzelheiten über das Arbeitsgebiet und die zu dessen Bewältigung benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse (BVerwG, Entsch. v. 03.09.1991 a.a.O.; , 67; BVerwGE 87, 191, 193).

    Die Zuordnung gewerblicher Tätigkeiten zu dem Berufsbild eines in der Anlage A aufgeführten Handwerks soll den Vertragspartnern der Gewerbetreibenden die Gewähr bieten, dass die Arbeiten bestimmungsgemäß, fachgerecht und in guter Qualität ausgeführt werden (BVerwG, Entsch. v. 03.09.1991, a.a.O.).

    Inhaltlich hinreichende Bestimmtheit verlangt, dass insbesondere für den Adressaten des Verwaltungsakts die von der Behörde getroffene Regelung so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar ist, dass er sein Verhalten danach richten kann (BVerwG, Entsch. v. 03.09.1991, a.a.O.; vgl. auch , 18).

    Nicht erforderlich ist, dass der wesentliche Inhalt der Regelung getrennt von den übrigen Teilen des Verwaltungsakts, vor allem auch von seiner Begründung, in einem besonderen Entscheidungssatz nach Art eines Urteilstenors zusammengefasst ist, der alle wesentlichen Punkte vollständig und aus sich allein heraus verständlich wiedergibt (BVerwG, Entsch. v. 03.09.1991, a.a.O. ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1998 - 11 A 10814/97

    Kfz-Mechaniker-Handwerk; Androhung; Zwangsgeld; Vollstreckung einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.08.2003 - 11 K 656/03
    v. 04.02.1998 - 11 A 10814/97 -, GewArch 1998, 337 ff.; VG Braunschweig, Entsch.

    Andererseits spricht gegen die Bewertung einer Tätigkeit als wesentlichen Teil eines Handwerks noch nicht, dass man sie mit einigem Geschick auch dann ordentlich ausführen kann, wenn man den Beruf nicht erlernt hat (OVG Rh.-Pf., Entsch. v. 04.02.1998, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können die in Verordnungen über Berufsbilder und Prüfungsanforderungen in der Meisterprüfung veröffentlichten Berufsbilder nach § 45 HwO für die Frage der fachlichen Zugehörigkeit einer Tätigkeit zu einem handwerksfähigen Gewerbe mit herangezogen werden (BVerwG, Entsch. v. 03.09.1991 a.a.O.; BVerwG, Entsch. v. 11.12.1990, a.a.O.; Entsch. v. 12.07.1979, a.a.O.; , 67; ebenso OVG Rh.-Pf., Entsch. v. 04.02.1998, a.a.O.; VG Meiningen, Beschl. v. 06.01.1998, a.a.O.).

    Die Vollstreckung einer Untersagungsverfügung nach § 16 Abs. 3 HwO richtet sich nach Landesrecht (OVG Rh.-Pf., Entsch. v. 04.02.1998 - 11 A 10814/97 -, GewArch 1998, 337 ff.; VG Chemnitz, Beschl. v. 14.12.1998 - 8 K 1931/98 -, GewArch 1999, 250), so dass die Verbindung mit der Androhung der Einstellung und Schließung des Handwerksbetriebes im Rahmen der Ersatzvornahme rechtmäßig erfolgte.

  • VG Meiningen, 06.01.1998 - 8 E 1412/97
    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.08.2003 - 11 K 656/03
    v. 29.03.1999 - 1 A 1027/96 -, GewArch 1999, 338; VG Meiningen, Beschl. v. 06.01.1998 - 8 E 1412/97.Me -).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können die in Verordnungen über Berufsbilder und Prüfungsanforderungen in der Meisterprüfung veröffentlichten Berufsbilder nach § 45 HwO für die Frage der fachlichen Zugehörigkeit einer Tätigkeit zu einem handwerksfähigen Gewerbe mit herangezogen werden (BVerwG, Entsch. v. 03.09.1991 a.a.O.; BVerwG, Entsch. v. 11.12.1990, a.a.O.; Entsch. v. 12.07.1979, a.a.O.; , 67; ebenso OVG Rh.-Pf., Entsch. v. 04.02.1998, a.a.O.; VG Meiningen, Beschl. v. 06.01.1998, a.a.O.).

    Dies spricht dafür, im vorläufigen Rechtsschutz - wo abschließende Ermittlungen nicht möglich sind (vgl. VG Meiningen, Entsch. v. 06.01.1998, a.a.O.) - aus Gesichtspunkten der Gefahrenabwehr eher von der Vollhandwerklichkeit auszugehen.

  • BVerwG, 11.12.1990 - 1 C 41.88

    Berufsbild des Restaurators von Steinbildwerken

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.08.2003 - 11 K 656/03
    v. 11.12.1990 - 1 C 41/88 -, BVerwGE 87, 191, 193 f.; Urt. v. 23.06.1983 - 5 C 37/81 -, BVerwGE 67, 273, 277; Entsch.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können die in Verordnungen über Berufsbilder und Prüfungsanforderungen in der Meisterprüfung veröffentlichten Berufsbilder nach § 45 HwO für die Frage der fachlichen Zugehörigkeit einer Tätigkeit zu einem handwerksfähigen Gewerbe mit herangezogen werden (BVerwG, Entsch. v. 03.09.1991 a.a.O.; BVerwG, Entsch. v. 11.12.1990, a.a.O.; Entsch. v. 12.07.1979, a.a.O.; , 67; ebenso OVG Rh.-Pf., Entsch. v. 04.02.1998, a.a.O.; VG Meiningen, Beschl. v. 06.01.1998, a.a.O.).

    Sie enthalten erläuternde Einzelheiten über das Arbeitsgebiet und die zu dessen Bewältigung benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse (BVerwG, Entsch. v. 03.09.1991 a.a.O.; , 67; BVerwGE 87, 191, 193).

  • BVerwG, 12.07.1979 - 5 C 10.79

    Fassadenverkleidung als handwerksfähiger Betrieb - Abgrenzung von Vollhandwerk,

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.08.2003 - 11 K 656/03
    v. 12.07.1979 - 5 C 10/79 -, , 221; OVG Rh.-Pf., Entsch.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können die in Verordnungen über Berufsbilder und Prüfungsanforderungen in der Meisterprüfung veröffentlichten Berufsbilder nach § 45 HwO für die Frage der fachlichen Zugehörigkeit einer Tätigkeit zu einem handwerksfähigen Gewerbe mit herangezogen werden (BVerwG, Entsch. v. 03.09.1991 a.a.O.; BVerwG, Entsch. v. 11.12.1990, a.a.O.; Entsch. v. 12.07.1979, a.a.O.; , 67; ebenso OVG Rh.-Pf., Entsch. v. 04.02.1998, a.a.O.; VG Meiningen, Beschl. v. 06.01.1998, a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht geht ebenfalls in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass das grundsätzliche Erfordernis des großen Befähigungsnachweises und die genannten Vorschriften der Handwerksordnung mit dem Grundgesetz im Einklang stehen (vgl. z.B. Beschl. vom 22.12.1998 - 1 B 81/98 -, GewArch 1999, 108; Beschl. v. 27.05.1998 -  -, ; Entsch. v. 12.07.1979, a.a.O.).

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.08.2003 - 11 K 656/03
    Vom Bundesverfassungsgericht wurde bereits früh anerkannt, dass die Vielgestaltigkeit der Verwaltungsaufgaben sich nicht immer in klar umrissene Begriffe einfangen lässt (Beschl. v. 12.11.1958 - BvL 4/56, 2 BvL 26/56, 2 BvL 40/56, 2 BvL 1/57, 2 BvL 7/57 -, BverfGE 8, 274, 325).

    In diesem Bereich kann der Gesetzgeber nicht ohne Generalklauseln auskommen und muss sich abstrakter und unbestimmter Formulierungen bedienen, um die Verwaltungsbehörden in die Lage zu versetzen, ihren Aufgaben, den besonderen Umständen des einzelnen Falles und den schnell wechselnden Situationen des wirtschaftlichen Lebens gerecht zu werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.11.1958, a.a.O.).

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.08.2003 - 11 K 656/03
    Das Erfordernis des großen Befähigungsnachweises ist auch - noch immer - mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar (BVerfG, Kammerbeschl. v. 27.09.2000, a.a.O.; Kammerbeschl. v. 31.03.2000, a.a.O.; grundlegend noch immer BVerfG, Entsch. v. 17.07.1961 - 1 BvL 44/55 -, ).

    Die durch die Handwerksordnung aufgestellten subjektiven Zulassungsvoraussetzungen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers insbesondere der Erhaltung des Leistungsstandes und der Leistungsfähigkeit des Handwerks sowie der Sicherung des Nachwuchses für die gesamte gewerbliche Wirtschaft dienen (BVerfG, Entsch. v. 17.07.1961, a.a.O., S. 107; vgl. ferner BVerfG, Kammerbeschl. v. 04.04.1990 -  -, ).

  • BVerfG, 27.09.2000 - 1 BvR 2176/98

    Zu Handwerksleistungen im Reisegewerbe

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.08.2003 - 11 K 656/03
    Ohne dass es auf die Verwertbarkeit der Durchsuchungsergebnisse vom 27.01.2003 ankäme - und auch unter Berücksichtigung der in der neueren Rechtsprechung des BVerfG (vgl. Kammerbeschl. v. 27.09.2000 - 1 BvR 2176/98 -, NVwZ 2001, 189; Kammerbeschl. v. 31.03.2000 - 1 BvR 608/99 -, NVwZ 2001, 187) aufgestellten Anforderungen - ergibt sich aus den Akten indes hinlänglich, dass der Antragsteller mit seinem Betrieb die Grenzen vom Kleingewerbe zum Vollhandwerk überschreitet.

    Das Erfordernis des großen Befähigungsnachweises ist auch - noch immer - mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar (BVerfG, Kammerbeschl. v. 27.09.2000, a.a.O.; Kammerbeschl. v. 31.03.2000, a.a.O.; grundlegend noch immer BVerfG, Entsch. v. 17.07.1961 - 1 BvL 44/55 -, ).

  • BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 608/99

    Zu den Anforderungen an die Feststellung eines Gewerbebetriebs

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.08.2003 - 11 K 656/03
    Ohne dass es auf die Verwertbarkeit der Durchsuchungsergebnisse vom 27.01.2003 ankäme - und auch unter Berücksichtigung der in der neueren Rechtsprechung des BVerfG (vgl. Kammerbeschl. v. 27.09.2000 - 1 BvR 2176/98 -, NVwZ 2001, 189; Kammerbeschl. v. 31.03.2000 - 1 BvR 608/99 -, NVwZ 2001, 187) aufgestellten Anforderungen - ergibt sich aus den Akten indes hinlänglich, dass der Antragsteller mit seinem Betrieb die Grenzen vom Kleingewerbe zum Vollhandwerk überschreitet.

    Das Erfordernis des großen Befähigungsnachweises ist auch - noch immer - mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar (BVerfG, Kammerbeschl. v. 27.09.2000, a.a.O.; Kammerbeschl. v. 31.03.2000, a.a.O.; grundlegend noch immer BVerfG, Entsch. v. 17.07.1961 - 1 BvL 44/55 -, ).

  • BVerwG, 22.12.1998 - 1 B 81.98

    Recht des Handwerks - Verfassungsmäüßigkeit des sof. "großen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.08.2003 - 11 K 656/03
    Das Bundesverwaltungsgericht geht ebenfalls in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass das grundsätzliche Erfordernis des großen Befähigungsnachweises und die genannten Vorschriften der Handwerksordnung mit dem Grundgesetz im Einklang stehen (vgl. z.B. Beschl. vom 22.12.1998 - 1 B 81/98 -, GewArch 1999, 108; Beschl. v. 27.05.1998 -  -, ; Entsch. v. 12.07.1979, a.a.O.).

    Die Bestimmungen des EG-Vertrages über die Freizügigkeit sind nicht auf Betätigungen anwendbar, deren Merkmale sämtlich nicht über die Grenzen eines Mitgliedsstaats hinausweisen (BVerwG, Beschl. v. 22.12.1998, a.a.O. m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 22.05.1998 - 2 U 11/98
  • BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung

  • VGH Hessen, 12.10.1989 - 3 TG 2633/89

    Feststellungsanordnung; Nutzungsänderung: Umwandlung eines Kfz-Zubehör-Marktes in

  • BVerwG, 30.03.1993 - 1 C 26.91

    Handwerk - Berufsbild des Garten- und Landschaftsbauers

  • BVerwG, 29.08.2001 - 6 C 4.01

    Ausnahmefall; Bäckerhandwerk; großer Befähigungsnachweis; Handwerkskammer;

  • BVerwG, 23.06.1983 - 5 C 37.81

    Handwerklicher Nebenbetrieb - Fenstermontage durch Lieferanten

  • VGH Bayern, 12.07.2001 - 22 ZB 01.1604

    Berufung des Gesetzgebers auf die Verfassungsmäßigkeit seiner Grundentscheidung

  • VGH Bayern, 16.07.2002 - 22 ZB 02.1318
  • VG Braunschweig, 29.03.1999 - 1 A 1027/96
  • OVG Niedersachsen, 24.11.1998 - 8 L 4609/98

    Handwerksausübung, EG-Ausländer, Vorlagepflicht; Ausländer; EG-Ausländer;

  • VG Chemnitz, 14.12.1998 - 8 K 1931/98
  • VG Arnsberg, 20.04.2005 - 1 K 2265/03

    Erfordernis eines "großen Befähigungsnachweises" (Meisterbrief) und einer

    vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 13. August 2003 - 11 K 656/03 - (juris Web) m. w. N.
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